UVV-PRÜFUNG

 

 

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UVV-PRÜFUNG

Wir unterstützen Sie!

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie als Fuhrparkbetreiber/-manager dazu, Ihre Dienstwagen jährlich einer UVV-Prüfung zu unterziehen. Mit der Übernahme des Fahrzeuges beginnt dieser Prozess und endet erst mit der Leasingrückgabe. Während der Laufzeit sind wir der richtige Partner um die UVV-Prüfung für Sie als unseren Kunden mit den Prozessstufen 

  • Einladung zur UVV-Prüfung
  • Eskalation bei nicht durchgeführter UVV-Prüfung
  • Anforderung des Protokolls nach erfolgter UVV-Prüfung
  • Systemseitige Archivierung des Protokolls zur Ihrer Sicherheit. 

Somit erreichen Sie als unser Kunde die Möglichkeit, dass dieser Prozess in Ihrer Flotte sicher dargestellt wird. Etwaige Folgen wie eine Haftungsverweigerung der Berufsgenossenschaft im Schadensfall und somit einer Haftung des Unternehmens bleiben Ihnen erspart. 

In Verbindung mit der UVV-Prüfung bieten wir Ihnen auch die Ein- und Unterweisung Ihrer Fahrzeugnutzer im Paket an.

Wir sind überaus zufrieden mit der Leistung des Unternehmens und empfehlen dieses auch jedem weiter! Vielen Dank für diesen tollen Job!!!

100% Service. 100% Zufriedenheit bei uns erreicht. Vielen Dank für die tolle Leistung und den angenehmen Kontakt. Immer wieder gern!

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